Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Eine Vermietung gilt unter folgenden Voraussetzungen: Bei Verlust oder Schaden muss der vom Vermieter festgelegte aktuelle Schätzpreis vom Mieter sofort nach Bekanntgabe bezahlt werden. Dieser Schätzpreis kann vom vorher festgelegten Wiederbeschaffungswert abweichen und richtet sich nach aktuellem Schätzwert, den der Vermieter bestimmt. Bei Teilschaden ist die vom Vermieter veranschlagte Reparatursumme und ein eventuell vom Vermieter erhobener Wertverlust vom Mieter ohne Mieterversicherungsvorgaben sofort zu begleichen. Davon abweichenden Lösungen muss der Vermieter zustimmen, ansonsten gilt obiges.
A. Zustandekommen des Vertrages
- Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Selbst in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gelten diese AGB als vereinbart und einbezogen.
- Erteilte Aufträge oder Bestellungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch KStar oder Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter oder dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für beide Seiten verbindlich. Für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von KStar maßgeblich. Eine darauf folgende Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung.
- Bestellungen müssen mindestens drei (3) Werktage vor Abholung oder Lieferung vorgenommen werden. Andernfalls haftet KStar nicht für Mängel an Mietsachen oder für deren verspätete Bereitstellung.
B. Vertragsinhalt
- Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen und ihrer Eigenart entsprechenden Gebrauch machen. Ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu verändern, zu bearbeiten oder Dritten zu überlassen. Die Miete gilt für einen Einsatzort/Ereignis/Event, beinhaltet also nicht Mehrfacheinsätze ohne Wissen des Vermieters.
- Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet. Eine Nutzung für gewaltverherrlichende und/oder sexuelle Anlässe ist nicht gestattet. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in unverändertem und sauberen Zustand zurückzugeben, ansonsten entstehen Kosten für Instandsetzung und/oder Reinigung.
- Gegenstand des Vertrages ist nur die Vermietung des körperlichen Gegenstands. KStar räumt an den Mietgegenständen (insbesondere an solchen der bildenden Kunst, Einrichtungsgegenständen mit Designschutz, sowie Fotografien) keinerlei Nutzungsrechte ein. Es wird darauf hingewiesen, dass urheberrechtlich relevante Nutzungen solcher geschützten Gegenstände in der Regel vergütungspflichtig sind. Der Mieter ist für die Einholung der erforderlichen Rechte bei den Berechtigten oder maßgeblichen Verwertungsgesellschaften (insbesondere der VG Bild+Kunst, Bonn) selbst verantwortlich.
C. Mietdauer
Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an KStar spätestens am achten (8.) Tag, inklusive Sonn- und Feiertagen. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten erfolgen.
D. Haftung
- Die Verantwortung für Gefahr des Verlusts oder für Verschlechterung der Güte der Mietgegenstände nach Transport und/oder Gebrauch trägt ab Übergabezeitpunkt der Mieter, auch wenn ein vom Mieter Beauftragter oder eine fremdbeauftragte Transportperson oder -firma dazwischenliegen. Dies gilt bis zur Rückkehr in die Geschäftsräume von KStar. Zur Abdeckung dieses Risikos wird dem Mieter der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. KStar hat die Mietgegenstände gegen derartige Schäden nicht versichert und darf die Schadenssummen, unabhängig von Versicherungsforderungen, vom Mieter unverzüglich bzw. nach eigener Fristsetzung einfordern.
- Der Mieter haftet bei Beschädigungen der Mietgegenstände in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, zuzüglich der Wertminderung nach Reparatur und etwaiger Gutachterkosten. Der Gutachter wird von KStar gestellt und beauftragt. Abhandengekommene oder mit Totalschaden zurückgelieferte Mietgegenstände sind durch den Mieter zum Preis zu ersetzen, der erforderlich ist, um den gleichen Gegenstand zu erwerben. Hier gilt die Expertise von KStar. Unabhängig vom angegebenen Wiederbeschaffungswert: Sollte sich der Wert der Gegenstände zum gegenwärtigen Zeitpunkt verändert haben, gilt der nach Anbietern zuletzt gesetzte Verkaufs- oder Auktionswert, oder der von KStar ermittelte Sammlerwert, egal, ob die Gegenstände global angeboten werden, oder derzeit nicht auf dem Markt sind. Entgangene potentielle Umsätze durch Vorbestellungen oder Anfragen in der Folge oben genannter Unfälle sind ebenfalls vom Mieter auszugleichen.
- KStar übernimmt keine generelle Gewähr für das Funktionieren der technischen und/oder elektrischen Mietgegenstände. Sie werden ausschließlich zu Dekorationszwecken vermietet, eine Funktionalität ist nicht erforderlich. Sollten technische/elektrische Geräte oder Leuchtkörper entliehen werden, hat der Mieter sich vor Miete über die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände zu erkundigen. Für jegliche Schäden (an Personen, am Mietgegenstand selbst oder anderen Gegenständen), die sich aus dem Betrieb von Geräten ergeben, deren Funktionsfähigkeit nicht ausdrücklich zugesichert wurde, übernimmt KStar keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die sich aus der nicht fachgerecht betriebenen Benutzung der Mietgegenstände ergeben.
- Der Mieter hat die Mietgegenstände sofort nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel an der Mietsache unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Mietgegenstände als mangelfrei an den Mieter übergeben. Mängelansprüche des Mieters bestehen nicht, auch nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit zur Dekoration.
- KStar übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass der Mieter oder dessen Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für die jeweilige Nutzung der Mietgegenstände nicht oder nur unzureichend von den Berechtigten eingeholt hat.
- KStar haftet für Sachschäden und Verzugsschäden nur, soweit das eigene Verhalten (oder das seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig zur Schadensbegründung beigetragen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
E. Transporte
- KStar stellt die Gegenstände an seinem Firmensitz bereit. Die ordnungsgemäße Verladung und Beförderung obliegen dem Mieter. Gegen Aufpreis kann bei entsprechender Auslastung KStar-Personal zum Verladen gebucht werden. Transportfahrzeug und Fahrer müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Schäden, die ein vom Mieter beauftragter Transporteur verursacht, sind vom Mieter zu bezahlen. Der Vermieter streitet sich weder mit dem Transporteur noch mit irgendeiner Versicherung. Er ist ermächtigt, die selbstgeschätzte Schadenssumme unverzüglich vom Mieter einzufordern.
- Mietgegenstände können nach Absprache von KStar und Mieter nach Angebot beauftragt oder durch den hauseigenen Lieferservice transportiert werden, auf Kosten des Mieters.
F. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsbeträge sind in vollem Umfang bei Rechnungserhalt fällig. Der Mieter kommt ohne weitere Erklärung durch KStar vierzehn (14) Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist KStar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz zu verlangen.
- Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln an den Mietsachen steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht zu.
- Vorbestellte und reservierte Mietsachen, die nicht abgenommen oder abgeholt werden, müssen dem Mieter voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Mieter nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
- Tritt der Mieter, sei es wegen eigener oder höherer Gewalt, vom Mietvertrag vor Vermietung zurück, fallen pauschal Stornogebühren in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises an.
G. Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtbeziehung zwischen KStar und dem Mieter ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten ist Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.
- Sollte sich die mietende Gesellschaft vor Bezahlung aufgelöst haben, so haftet die Person, die den Mietvertrag eingegangen ist persönlich für die ausstehende Summe.